Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellung abschließen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 2 Wochen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

I      Allgemeines

1.)   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten einschl. Minderkaufleuten für alle Geschäfte, die zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören, sowie im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

2.)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferaufträge, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen des Käufers, auch wenn im Auftrag auf diese Bezug genommen worden ist und kein besonderer Widerspruch erfolgt, werden von uns nicht anerkannt.

3.)   Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen.

II     Preise

Wenn nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ausschließlich Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt.
 

III     Lieferung, Lieferfristen und Lieferverzug

1.)   Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.

2.)   Der Käufer kann uns 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

       Der Käufer kann uns im Falle des Verzugs schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, jedoch nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3.)   Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, muß die uns zu setzende Nachfrist mindestens 4 Wochen betragen. Der Käufer kann Ersatz von Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangen.

       Höhere Gewalt, Verfügungen von hoher Hand und nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Transportmittelmangel, Brandschäden, auch soweit einer unserer Lieferanten unverschuldet davon betroffen ist, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.

4.)   Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

IV     Abnahme, Abruf

1.)   Gibt der Käufer trotz Aufforderung innerhalb einer Frist von einer Woche einen bestimmten Liefertag nicht an, sind wir berechtigt, die gesamte bestellte Menge ohne weitere Fristsetzung oder Benachrichtigung anzuliefern oder auf Kosten des Käufers bei uns oder einem Dritten einzulagern. Mit Ablauf der Wochenfrist geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung auf den Käufer über. Das gleiche gilt entsprechend, wenn beim Kauf auf Abruf der Käufer die Auftragsmenge binnen 4 Monaten seit dem Tage der Auftragsbestätigung nicht abgerufen hat.

2.)   In den vorgenannten Fällen ist der Kaufpreis nach Ablauf der Wochenfrist sofort fällig. Wir sind berechtigt, Lagergebühren zu beanspruchen.

V     Zahlung 

1.)   Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, netto Kasse zahlbar. Skonto- und Zielvereinbarungen werden in unseren Bestätigungen und Rechnungen besonders vermerkt und gelten nur für den jeweils bestätigten Auftrag.

2.) Wechsel werden nur, wenn besonders vereinbart, zahlungshalber angenommen, vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Sämtliche Kosten einschließlich des Diskonts gehen zu Lasten des Käufers.

3.)   Eine Aufrechnung seitens des Käufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4.)   Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind Verzugszinsen in Höhe von 10%  vom Tage der Fälligkeit der Rechnung ab ohne besondere Mahnung zu zahlen. Dem Käufer steht der Nachweis frei, daß ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.)   Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, kommt insbesondere der Käufer mit der Bezahlung einer fälligen Forderung länger als eine Woche in Verzug oder wird ein Wechsel oder Scheck nicht eingelöst, so werden sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer für bereits getätigte Lieferungen sofort fällig. auch wenn dafür ein  Wechsel gegeben worden ist. Weitere Lieferungen können wir von vorheriger Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies gilt auch nach Beendigung des Verzuges oder nachträglicher Zahlung. Wird die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

VI    Schadensersatz wegen Nichterfüllung

In allen Fällen, in denen der Käufer zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, können wir vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 20% des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Dem Käufer steht der Nachweis frei, daß ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

VII    Eigentumsvorbehalt

1.)   Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung der gesamten aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer herrührenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen, bei der Hereingabe von Schecks und Wechseln bis zur Einlösung, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

      Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind, z.B. Wechselverbindlichkeiten.

2.)   Wird gelieferte Ware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne daß wir hieraus verpflichtet werden, die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Ware mit anderen beweglichen Sachen derart vermischt oder verbunden, daß sie wesentlicher Bestandteil der einheitlichen Sache wird, so entsteht Miteigentumsrecht im Verhältnis der Werte der verschiedenen Sachen.

       Der Käufer hat in den vorgenannten Fällen, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

3.)   Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen, mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.

       Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht.

       Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der im voraus abgetretenen Forderungen. Wir werden von dem Widerrufsrecht und der eigenen Einziehungsbefugnis kein Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

4.)   Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Forderungen im Sinne der vorstehenden Absätze auf uns tatsächlich übergehen. Von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns sofort Kenntnis zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten von Interventionen zu erstatten.

       Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen    Forderungen.

5.)   Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers sind wir berechtigt, die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten oder eine Nachfrist gem. § 326 BGB zu setzen. Wir sind berechtigt, nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerfen.

6.)    Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten der Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware zu erstatten.

7.)    Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 20%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretnene Forderung auf den Käufer über.

VIII   Gewährleistung

1.)   Es gelten die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB. Bei ordnungsgemäßer Untersuchung sind erkennbare Mängel innerhalt einer Frist von 10 Tagen nach Eingang der Ware, andere Mängel innerhalbvon 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

2.)   Bei begründeter Mängelrüge sind wir berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu leisten. Bei Fehlschlagen oder unzumutbarer Verzögerung der Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung kann der Käufer Minderung oder, falls die Ware nicht bereits eingebaut oder verarbeitet ist, Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, vorbehaltlich der gesetzlichen Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

IX    Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, soweit nicht dem Käufer gegenüber einer Kaufpreisforderung begründete, nämlich anerkannte oder rechtskräftig feststehende Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis zustehen.

X     Schadensersatz

Gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen gerichtete Ansprüche auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung, wegen Verzuges und sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

XI    Warenrücknahme 

Im Falle des Rücktritts vom Vertrage und der Rücknahme gelieferter Ware haben wir Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Dies gilt auch für den Fall einer einvernehmlichen Aufhebung des Liefervertrages, wenn über die Höhe der Gutschrift der zurückgegebenen Ware keine besondere Vereinbarung getroffen wird.

Das uns zustehende Recht der Verwertung durch freihändigen Verkauf bleibt unberührt.

XII   Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist für alle Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Böblingen zuständig. Es steht uns frei, bei einem Streitwert über € 2.500,-- auch das Landgericht Stuttgart anzurufen.

 

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

F. Hein GmbH * Rechbergstr. 5 * 71116 Gärtringen

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.